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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienwohnung-Pfaffenheck“ Vermieter:

 

Marion und Manfred Lyda, Bleidenberger Weg 16, 56283 Nörtershausen-Pfaffenheck

 

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1. Anreise / Abreise

Anreise kann ab 15:00 Uhr erfolgen, die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. 

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter können dann über das Objekt frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

 

2. Buchung/Bezahlung

Bei einer Buchung ab 7 Tagen erhält diese mit Eingang einer Anzahlung auf das Konto des Vermieters ihre Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 40 % des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zur Zahlung fällig. Restbetrag/Gesamtmiete fällig bei Bezug und Übergabe Haustürschlüssel. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Haustiere sind nicht erlaubt.

Im Mietpreis enthalten sind bei Bezug einmalige Bettwäsche, Bade- und Handtücher, Strom, Wasser, Heizung, WLAN, alle Müllgebühren. Gegen Gebühr zusätzlich Bettwäsche 8,00 €, Badetuch 2,50 €, Handtuch 1,50 €.

 

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens / Mietausfalls verpflichtet: 

 

·    vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

·    vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

·    vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises

·    vom 14. Tag bis Mietbeginn 70 % des Gesamtpreises

 

Es zählt jeweils das Empfangsdatum ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Fewo, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an Fewo, Haus und oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

 

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Fewo dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

 

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Fewo ist besenrein, nach gemeinsamer Durchsicht von Mieter und Vermieter und anschliessender Schlüsselübergabe zu verlassen.

 

5. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-, Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gerne bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. 

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Bei mutwilliger Zerstörung beziehungs-weise Schäden haftet der Mieter im vollem Umfang.

 

6. Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf der Website bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort Ort ist der Wohnort des Vermieters.

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Stand Oktober 2023

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